Behandlung bei Bandscheibenvorfall

Entstehen verschleißbedingte Veränderungen an den Bandscheiben und an den dort angrenzenden Wirbelkörpern wird von einem Bandscheibenvorfall gesprochen. Durch den Verschleiß verformen sich die Bandscheiben und ändern so auch ihre Lage. Speziell durch die Veränderung der Lage drücken die Bandscheiben fortan auf die vom Rückenmark abgehenden Nerven. In schwerwiegenden Fällen drücken die Bandscheiben auch auf das Rückenmark.

Es entstehen Schmerzen, die sowohl im Rücken, im Hals als auch in der Schulter stark zu spüren sind. Allerdings können die Schmerzen auch in die Arme, Hände, Beine und Füße strahlen. In den meisten Fällen ereignet sich der Bandscheibenvorfall im Bereich der Lendenwirbel. Nur in sehr geringen Fällen ereignet sich der Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule.

Mit zunehmendem Alter verringert sich die Elastizität der Wirbelsäule, wodurch Risse im knorpeligen Faserkern entstehen können. Durch eine einseitige Belastung oder durch zu schweres Heben, schiebt sich der Kern aus dem Inneren der Bandscheibe heraus und drängt sich in die vorab entstandenen Risse. Dabei dehnt der Kern die Risse immer weiter auseinander und die Bandscheibe verformt sich. Übergewicht und eine sehr schwache Rückenmuskulatur können ebenfalls Bandscheibenvorfälle hervorrufen.

Bleibt der Faserring beim Dehnen intakt, so wird nur von einer Vorstufe des Bandscheibenvorfalls gesprochen. Allerdings kann bereits diese Vorstufe enorme Schmerzen und gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen. Durchbricht der Kern allerdings sowohl den Faserring als auch das Längsband liegt ein Bandscheibenvorfall vor.

Um den Bandscheibenvorfall zu bestätigen muss der Arzt in jedem Fall den Patienten röntgen. Hierbei nimmt der Betroffene während des Röntgens verschiedene Positionen ein. So wird auf den Röntgenbildern die Wirbelsäule in den unterschiedlichen Positionen gut sichtbar. Welche Behandlung bei Bandscheibenvorfall vorgenommen werden muss richtet sich allerdings nach der Schwere des Vorfalls.

Bestätigt sich der Verdacht muss der Patient sich fortan sehr viel Ruhe gönnen. Für einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen muss der Patient neben viel Ruhe sich einer Schmerztherapie unterziehen und seine Lebensgewohnheiten komplett umstellen.

Nicht jeder Bandscheibenvorfall muss operiert werden. Mehr als 90% der Bandscheibenvorfälle lassen sich durch konservative Methoden behandeln. Sollten durch den Bandscheibenvorfall jedoch Nerven geschädigt werden, so muss der Arzt einen Teil des Bandscheibenmaterials operativ entfernen. Heute können diese Operationen allerdings schon ambulant erfolgen.

Abbildung: © Benjamin Thorn – Fotolia.com

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