Wann ist der Kaiserschnitt nötig?

Das Kind kann auf verschiedene Weise zur Welt kommen, die wohl gebräuchlichste Art ist die ganz natürliche Entbindung. Liegt jedoch eine Gefahr für das Leben der Mutter oder des Kindes vor, wird der Gynäkologe in jeden Fall einen Kaiserschnitt vornehmen. Die Sectio caesarea (Kaiserschnitt) ist eine Operation, die auch immer dann vorgenommen werden muss, wenn es voraussichtlich zu Komplikationen kommen kann während der Geburt. Diese Symptome werden mitunter bereits bei den Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen festgestellt, sie können jedoch auch bekannt sein durch eine eventuelle Vorerkrankung der Mutter.

Die Entscheidung einen Kaiserschnitt vorzunehmen wird in etwa der Hälfte aller Fälle bereits in der Schwangerschaft entschieden. Dabei unterscheidet man zwischen dem primär (wichtig) und dem sekundären (zweitrangig) Kaiserschnitt.

Die Gründe für den sogenannten primären Kaiserschnitt sind beispielsweise, wenn der Verdacht besteht, dass ein Missverhältnis zwischen dem Kopfdurchmesser des Kindes und dem Becken der Mutter vorliegt, die vorzeitige Ablösung des Mutterkuchens, die Plazenta, befürchtet werden muss und so eine Gefahr für das Baby besteht oder der Mutterkuchen, die Plazenta, vor dem inneren Muttermund liegt und den Ausgang für das Baby versperrt.

Der primäre Kaiserschnitt ist auch erforderlich, wenn das Ungeborene schräg also auf der Seite liegt oder sich in Steißlage (Po nach unten) befindet. Neben einer Abnormalität oder einer fötalen Erkrankung kann auch eine drohende Frühgeburt, bei der das Kind noch zu schwach wäre, für eine vaginale Geburt zu einem Kaiserschnitt führen. Eine medizinische Indikation für den Kaiserschnitt liegt jedoch auch bei Mehrlingsschwangerschaften vor, bei Zwillingsgeburten allerdings besteht die Möglichkeit, dass ein Kind vaginal geboren werden kann.

Wird eine akute Herpesinfektion im Genitalbereich der Mutter festgestellt, wird der Gynäkologe zu einem Kaiserschnitt raten, damit sich das Ungeborene bei der Geburt nicht anstecken kann. Diese Entscheidung wird der Arzt auch treffen, wenn die Gebärende unter einem schwangerschaftsbedingten Bluthochdruck leidet, einer HIV-Infektion, einer Herzerkrankung oder einer schweren Rhesusunverträglichkeit.

Notsituationen und kindliche Erkrankungen können zu einem sogenannten sekundären Kaiserschnitt während der Geburt führen. Zu diesen zählt ein mangelnder Geburtsfortschritt ebenso wie eine kindliche Notsituation, wenn starke Blutungen während der Geburt auftreten oder ein Nabelschnurvorfall vorliegt, wobei Teile der Nabelschnur in die Scheide gelangen vor dem Kind und eine Einklemmungsgefahr befürchtet werden muss. Ein Kaiserschnitt ist zudem erforderlich wird die Herzfrequenz des Ungeborenen unregelmäßig und es einer vaginalen normalen Geburt nicht standhalten könnte, die Plazenta abgerissen ist oder wurde oder aber das Baby nicht in den Geburtskanal rutschen kann, weil der Muttermund sich nicht ausreichend dehnt. Dauert die Geburt zu lange aus anderen Gründen oder springt die Blase vorzeitig, die Gebärende jedoch keine Wehen bekommt oder der Muttermund öffnet sich nicht wird auch dann ein Kaiserschnitt erfolgen.

Heutzutage gibt es jedoch auch Frauen, die gern per Kaiserschnitt entbinden möchten, ohne dass aus medizinischer Sicht eine Notwendigkeit besteht. Einerseits kann dies ein Vorteil sein, da der Termin bereits im Vorfeld geplant werden kann, die Strapazen und Schmerzen einer herkömmlichen vaginalen Geburt umgangen werden allerdings trägt die zukünftige Mutter auch das Risiko denn ein Kaiserschnitt ist eine Operation, was zu bedenken ist. Zudem kann nach dem Kaiserschnitt die Mutter in der Regel das Kind nicht gleich selbstständig versorgen was sicherlich ein Nachteil ist.

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